Das neue Jahr ist bereits wieder voll im Gange. Auch 2021 wird uns die Coronapandemie noch etwas begleiten. Bis die Impfung das Land in vollem Umfang erreicht, gibt es Einschränkungen, aber auch eine Reihe von Hilfsmaßnahmen. Doch das Leben geht weiter, und wie jedes Jahr kommen eine Menge Neuerungen auf die Menschen in Österreich zu, sei es bei der Arbeit, in der Pension, im Gesundheitsbereich, in der Schule, im Verkehr oder auch in der Politik.

Steuerliche Neuerungen

Bereits im Jahr 2020 wurde die Senkung des Eingangssteuersatzes umgesetzt: Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro werden statt mit 25 nun mit 20 Prozent besteuert. Wer wegen seines geringen Einkommens nicht von dieser Steuersenkung profitiert, kann mit einer höheren Negativsteuer rechnen. Diese kann 2021 beantragt werden und beträgt maximal 400 (statt bisher 300) Euro pro Jahr. Bis zu 100 Euro mehr gibt es für Geringverdiener/innen mit Anspruch auf Pendlerpauschale.

Eine Corona-Sonderregelung gilt für die Absetzbarkeit von Spenden: Wer 2020 oder 2021 weniger verdient als 2019, aber trotzdem höhere Spendenbeträge absetzen möchte, kann dafür die höhere Grenze aus 2019 heranziehen. Und ab Juli 2021 gilt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur Strecken- oder Netzkarten für die Strecke von der Wohnung zum Job, sondern jede Art von Ticket für den öffentlichen Verkehr steuerfrei zur Verfügung stellen können. Ausgenommen sind Einzelfahrscheine und Tageskarten.

Auch das Pendlerpauschales wird trotz Homeoffice oder Kurzarbeit ausgezahlt. Diese Ausnahme läuft bis 31. März, sollte sie krisenbedingt nicht noch einmal verlängert werden. Ebenso sollen auch Zulagen und Zuschläge, die im Fall einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit ausgeschüttet werden, weiterhin steuerfrei behandelt werden dürfen.

Die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen können weiterhin an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer wie z. B. Trainerinnen und Trainer steuerfrei ausgezahlt werden, auch wenn aufgrund der COVID-19-Krise die Sportstätten gesperrt sind und daher etwa kein gemeinsames Training oder Wettkampf stattfinden kann.

Löhne und Gehälter steigen 2021 im Corona-Gleichklang, das Plus liegt großteils bei 1,5 Prozent. Metaller und öffentlich Bedienstete bekommen 1,45 Prozent, ebenso die Pensionistinnen und Pensionisten. Nur die kleinsten Pensionen werden um 3,5 Prozent angehoben, ebenso wie die Mindestsicherung. Beim Pflegegeld wird die neue automatische Anpassung schlagend. Auch hier gibt es plus 1,5 Prozent.

Die Senkung der „Tampon-Steuer“ hatten ÖVP und Grüne im Regierungsprogramm vereinbart und im Dezember im Nationalrat beschlossen. Vorreiter war hier Australien, wo die Umsatzsteuer auf Binden, Tampons und Co. 2018 gänzlich abgeschafft wurde. Von der halbierten Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen profitiert, wer Fahrräder, Schuhe und Kleidung instand setzen lässt. Vorausgesetzt, Handel und Reparaturbetriebe geben die Steuersenkung weiter.

Auch in Hotels, Gastronomie und Kultur bleibt der Mehrwertsteuersatz bis Ende 2021 coronabedingt bei fünf Prozent.

Laptops für Schüler und Ethikunterricht

Mit Beginn des Schuljahrs 2021/2022 erhalten die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse AHS-Unterstufe/Mittelschule sowie die gleichaltrigen Kinder an Sonderschulen stark verbilligt oder gratis mobile Endgeräte wie Notebooks oder Tablets. Voraussetzung ist ein spezifisches Digitalisierungskonzept am jeweiligen Schulstandort. Bezahlen müssen die Eltern 25 Prozent des Einkaufspreises, dafür geht das Gerät ins Eigentum des Schülers über. Gratis sind die Geräte unter anderem für Familien, die Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe beziehen bzw. von den Rundfunkgebühren befreit sind.

Zur Teilnahme am Ethikunterricht werden im Schuljahr 2021/22 jene Schülerinnen und Schüler der neunten Schulstufe verpflichtet, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Ausgenommen davon sind Berufsschulen und Polytechnische Schulen. Unterrichtet wird das Fach zwei Stunden pro Woche. In den Jahren darauf wird die Teilnahmeverpflichtung nach und nach auf alle Oberstufenklassen ausgeweitet.

Änderungen gibt es auch bei der Matura: Das betrifft vor allem die Mathematik-Klausur an den AHS. Der textlastige zweite Teil wird gegenüber den Grundlagenaufgaben des ersten Teils weniger stark gewichtet, bei manchen Aufgaben gibt es eine „Best-of“-Wertung. Das bedeutet, dass für die Benotung nur jene herangezogen werden, in denen die meisten Punkte erzielt wurden.

Neu aufgesetzt wird ab 2021 auch die Überprüfung der Bildungsstandards, die festlegen, welche Lernziele die Schülerinnen und Schüler erreichen sollen. Die bisher optionale Informelle Kompetenzmessung (IKM) wird im Frühjahr in der 3. Schulstufe sowie im Herbst in der 7. Schulstufe verpflichtend: Im April/Mai wird in den 3. Klassen Volksschule in Deutsch und Mathe getestet, im Oktober und November folgen dann Deutsch, Mathe und Englisch in den dritten Klassen AHS/Mittelschule. Ab 2021/22 kommt dann mit den IKM Plus ein neues Messinstrument zum Einsatz, das zunächst in der 3. und 7. Schulstufe und ab 2022/23 auch in der 4. und 8. Schulstufe flächendeckend eingesetzt werden soll.

Änderungen an den Fachhochschulen

Änderungen gibt es auch an den Fachhochschulen (FH): Ab 1. Oktober gibt es dort 330 zusätzliche Anfänger-Studienplätze im Bereich Digitalisierung und MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Bereits ab 1. Jänner steigen die Fördersätze für die Betreiber um zehn Prozent.

Kostenrückerstattung bei vorzeitiger Kredittilgung

Im neuen Jahr wird die Kostenrückerstattung bei vorzeitigen Rückzahlungen von Verbraucherkrediten neu geregelt. Mit Änderungen im Verbraucherkreditgesetz sowie im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die am 1.1.2021 in Kraft treten, wird klargestellt, dass Konsumenten bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten sowohl die laufzeitabhängigen als auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig erstattet bekommen müssen. Die Neuregelung folgt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von September 2019. Die Anwendung der Neuerungen hängt allerdings davon ab, wann der jeweilige Vertrag abgeschlossen wurde. Die Anpassungen für Kreditverträge gelten nach dem Verbraucherkreditgesetz, die nach dem 11. September 2019 abgeschlossen wurden, sofern die vorzeitige Rückzahlung nach Ende 2020 geleistet wird, sowie für Kredite nach dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die nach Ende 2020 abgeschlossen werden.

Digitaler Führerschein 

Kommen soll der digitale Führerschein. Im Nationalrat wurden bereits die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass weitere Schritte in Richtung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) möglich sind. Für Handysignatur- bzw. Bürgerkarten-Inhaber sollen Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar gemacht werden.

Zwei Wahlgänge

Gewählt wird 2021 in Oberösterreich, sowohl Landtag als auch Gemeinderat. Auch in Kärnten werden die Gemeinderäte gewählt, ebenso die Bürgermeister. Und voraussichtlich von 18. bis 20. Mai finden die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) statt.