Rechtssicherheit bei Home-Office schaffen
Durch das Aufkommen der COVID-19-Pandemie hat die Bedeutung des Home Office in vielen Betrieben im Bundesland Salzburg stark an Wichtigkeit gewonnen, sowohl die Firmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen hier einen Mehrwert, welcher künftig zu einer Zunahme von Homeoffice als Arbeitsform führen wird.
Der Begriff des Home-Office ist gesetzlich jedoch noch nicht klar definiert, wird aber als Arbeitsleistung in den eigenen vier Wänden unter Einsatz von IKT („Telearbeit von zuhause“) verstanden.
Um die bestmöglichen Rahmenbedingungen für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu leisten, bedarf es einer Konkretisierung der gesetzlichen Grundlage.
Der ÖAAB Salzburg fordert für die Weiterentwicklung des Home-Office:
- Steuerliche Berücksichtigung des Homeoffice: z.B. Absetzbarkeit der Arbeitsmittel, Pendlerpauschale
- Freiwilligkeit der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers muss gegeben sein
- Genaue Definition des Begriffes „Arbeitsplatz“
- Kein Verlust von ‚physischen‘ Arbeitsplätzen durch Homeoffice; bei Desksharing müssen gleich viele Arbeitsplätze wie Mitarbeiter erhalten bleiben
- gesetzliche Regelungen zur Kostenübernahme der nötigen Unkosten am Heimarbeitsplatz
- Unbefristete Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes
- Kein Home-Office ohne Betriebsvereinbarung: in Betrieben ohne Betriebsrat müssen Vereinbarungen im Kollektivvertrag zum Schutz von ArbeitnehmerInnen getroffen werden
- Verpflichtende Vereinbarung mittels ergänzendem Dienstvertrag (Dienstzettel) für alle Beschäftigten im Homeoffice