„Mit dem Bundesgesetz über die „Grundsätze der Sozialhilfe“ schafft die Bundesregierung bundesweit Klarheit im Sozialsystem und sorgt für die Abdeckung der Grundbedürfnisse. Wir sind der Ansicht, dass sich Arbeit lohnen muss und daher begrüßen wir die Unterscheidungen zwischen Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Sozialleistungen. Wer lange eingezahlt hat, bekommt somit auch mehr heraus. Es wird auch klargestellt, dass jene, die sich vor Arbeit drücken, mit entsprechenden Maßnahmen wieder in den Arbeitsprozess integriert werden müssen“, so der Salzburger ÖAAB-Landesobmann LAbg. Karl Zallinger.

Für Zallinger ist es jedoch ein zentrales Anliegen, dass mit der neuen Regelung auch niemand im Stich gelassen wird. „Menschen in Notsituationen dürfen nicht noch mehr unter Druck geraten oder gar in Gefahr kommen, unterzugehen. Wir sind stolz auf die sozialen Errungenschaften in Österreich und dazu gehört auch die Unterstützung jener, die auf unsere Hilfe und Solidarität zählen. Wir werden Menschen und Familien mit ihren Kindern in einer schwierigen Situation nicht sich selbst überlassen. Das ist für uns als ÖAAB Salzburg ein christlich-soziales Grundprinzip und ein Herzensanliegen und darauf werden wir auch in Zukunft achten“, betont der ÖAAB-Obmann.

Besonders aus Salzburger Sicht ist es wichtig, dass weiterhin auf regionale Bedürfnisse eingegangen wird. „Wir haben in Salzburg sehr hohe Wohnkosten. Gerade deshalb freut es mich, dass hier beim neuen Bundesgesetz den Bundesländern Spielraum gelassen wurde. Außerdem ist es zu begrüßen, dass Zuschüsse für Heizkosten nicht gegengerechnet werden.“, hebt Zallinger hervor.

Der Salzburger ÖAAB-Obmann betont abschließend, dass es notwendig ist, dort Hilfe zu leisten, wo sie nötig sei: „Die Sozialhilfe muss ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sein. Mit dem neuen Gesetz soll ein faires, gerechtes und nachhaltiges System jene unterstützen, die es auch wirklich brauchen. Das ist ganz im Sinne des ÖAAB Salzburg.“