Im Rahmen des heute vorgestellten „Leistungspakets“ unter dem Motto „Leistung muss sich lohnen“ werden die Menschen in drei wesentlichen Bereichen entlastet und dabei Anreize und Begünstigungen gesetzt, damit sich Mehrarbeit und längeres Arbeiten lohnen.

  1. Entlastung für alle Menschen bei Überstunden
    2. Höhere Zuschläge oder Beitragsbefreiung für das Arbeiten nach dem Regelpensionsalter
    3.Anreize für Vollzeitstellen

„Die Handschrift des ÖAAB ist im heute präsentierten Leistungspaket zu spüren und unsere Forderungen wurden klar gehört. Uns geht es darum, dass sich Leistung lohnen muss. Dem werden diese neuen Maßnahmen mehr als gerecht“, freuen sich ÖAAB Obmann Karl Zallinger und ÖAAB&FCG Fraktionsobmann Hans Grünwald.

„In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist es wesentlich, Schritte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber zu setzen, die Leistung attraktivieren. Die Ausweitung der besseren Besteuerung von Überstunden und die Valorisierung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind dazu wesentliche Schritte, die bereits umgesetzt sind. Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, ist der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben worden. Und zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren, beträgt überdies der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat. Gerade in Zeiten der Teuerung gibt das den Menschen eine Möglichkeit, dass sich eine Mehrleistung auch im Geldbörserl niederschlägt“, so Zallinger und Grünwald.

„Von den ungefähr 680.000 Alterspensionisten in der Altersgruppe 60 bis 69 arbeiten derzeit nur 53.000. Laut Umfragen könnten sich darüber hinaus bis zu 20 Prozent der (angehenden) Pensionisten vorstellen, neben der Pension zu arbeiten, wenn die Rahmenbedingungen attraktiver wären. Ein Grund für die geringe Erwerbsneigung ist nämlich die massive Abgabenbelastung. Dem wird nun mit dem neuen Leistungspaket Abhilfe geschaffen. Künftig wird nicht nur der Bonus im Pensionskorridor von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent erhöht, sondern auch der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung von derzeit 10,25 Prozent für Erwerbstätigen, die eine Alterspension beziehen und das Regelpensionsalter überschritten haben, gestrichen. Mit der Streichung des Dienstnehmerbeitrages bleiben einem somit zusätzlich ca. 1.200,- Euro mehr. Mit der Bonuserhöhung auf 5,1 Prozent für eine Pension von 2.200 Euro bedeutet das ein höheres Lebenspensionseinkommen von gut 20.000 Euro, wenn drei Jahre länger gearbeitet wird. Damit wird nicht nur längeres Arbeiten attraktiver, auch dem akuten Fachkräftemangel kann auf diese Art wirkungsvoll entgegengetreten werden“, erklären Zallinger und Grünwald.

„Die Teilzeitbeschäftigung ist oft ein probates Mittel zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Als christlich-soziale Arbeitnehmervertretung stehen wir zur Wahlfreiheit und sprechen uns klar dagegen aus, diese Form der Beschäftigung gering zu schätzen. Dennoch müssen Maßnahmen gesetzt werden, um den arbeitenden Menschen die Möglichkeit zu geben, leichter von der Teilzeit in die Vollzeit zu wechseln. Mit dem für den einzelnen Teilzeitbeschäftigten durchsetzbaren neuen Rechtsanspruch wird dafür gesorgt, dass die Betroffenen rechtzeitig Information erhalten, wenn im Betrieb Vollzeitstellen ausgeschriebenen werden. Wenn das nicht erfolgt und den Beschäftigten daher keine Bewerbung auf die Vollzeitstelle möglich ist, können diese einen pauschalen Schadenersatz in der Höhe von 100 Euro geltend machen. Dadurch wird eine effektive Durchsetzungsmöglichkeit, die eine Bewerbung auf höhere Beschäftigungsausmaße effektiv möglich macht, geschaffen“, sind Zallinger und Grünwald überzeugt.

„Im Rahmen des heute vorgestellten Leistungspakets werden die Menschen in drei wesentlichen Bereichen entlastet und dabei Anreize und Begünstigungen gesetzt, damit Mehrarbeit und längeres Arbeiten attraktiviert werden. Damit wird wieder einmal klar: Leistung lohnt sich“, so Zallinger und Grünwald abschließend.