ÖAAB-Zallinger: Arbeitszeitflexibilität im Interesse unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Im Rahmen der aktuellen Debatte zur Arbeitszeitflexibilisierung ruft der Salzburger ÖAAB-Landesobmann LAbg. Karl Zallinger zu mehr Sachlichkeit auf: „Es ist bedauernswert, dass die Sozialpartnerschaft auf Bundesebene offenbar von Misstrauen geprägt ist und das Gesprächsklima augenscheinlich stark beschädigt ist. Ich bin froh, dass es in Salzburg gelingt, das „Salzburger Klima“ im Geist eines starken Miteinander und einer wertschätzenden und lösungsorientierten Gesprächs- und Diskussionskultur zu pflegen und hoffe, dass das auch in Zukunft möglich sein wird.“
Anlässlich der gestrigen Ausschussberatungen im Salzburger Landtag wurde ein ÖVP-Abänderungsantrag angenommen, nach welchem die Bundesregierung ersucht wird, das geplante Vorhaben einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, die gerade bei entsprechender Berücksichtigung des Aspekts der Freiwilligkeit im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer liegt, sowohl unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Arbeitnehmer als auch der Erfordernisse der Arbeitgeber rasch umzusetzen. Zallinger dazu: „Der ÖAAB Salzburg arbeitet gemeinsam mit dem Bundes-ÖAAB und anderen Länderorganisationen an Lösungen. Wir wollen kein Klima der Verunsicherung und der Angst unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schaffen, sondern gemeinsame Wege erarbeiten, wie eine Arbeitszeitflexibilisierung ausschauen kann.“
Der ÖAAB-Obmann betont abermals: „Arbeitszeitflexibilität ist keine Einbahnstraße und muss Vorteile für beide bringen: sowohl für die Arbeitnehmerseite als auch für die Arbeitgeber. Zuschläge für geleistete Überstunden müssen bleiben. Besonders wichtig ist uns auch die Gewährleistung der Freiwilligkeit bei der Leistung von Mehrstunden.“ Dabei sei auch insbesondere auf die Gesundheit der Menschen Rücksicht zu nehmen. Auch die Rolle der Betriebsräte muss sichergestellt sein: „Die Betriebsräte müssen auch in Zukunft ihre Schutzfunktion und damit ihre zentrale Rolle für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausüben können“, so Zallinger.
Mit der gesetzlichen Verankerung der Freiwilligkeit werde eine notwendige Grundlage geschaffen. Dadurch könne jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer ein Arbeiten über den 8-Stunden-Tag hinaus ablehnen – und zwar ohne Angabe von Gründen. Der ÖAAB hat sich stark dafür eingesetzt, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Sorgen genommen werden: „Es kann also niemand gekündigt werden, nur weil sie/er Überstunden ablehnt, ganz im Gegenteil: Die Arbeitnehmerschutzrechte werden mit dem neuen Gesetz sogar ausgebaut. Hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer einen begründeten Verdacht, dass sie/er durch das Ablehnen von Mehrarbeit im Betrieb schlechter gestellt wird, so kann sie/er sich jederzeit an das Arbeits- und Sozialgericht wenden“, hebt Zallinger hervor.
Der Salzburger ÖAAB-Obmann verweist abschließend auf den Wunsch vieler Menschen nach flexiblen Arbeitszeiten: „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen mehr Flexibilität. Das hilft bei der Zeitgestaltung und schafft zusätzliche Freiräume. In vielen Betrieben wird dies auch schon praktiziert, deshalb gilt es nun endlich ein gesetzliches Korsett dafür zu schaffen. Arbeitszeitflexibilität muss so gestaltet und gelebt werden, dass sie im Interesse unserer Salzburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgesetzt wird. Dafür wird sich der ÖAAB einsetzen!“
Daten & Fakten:
- Wir bleiben grundsätzlich beim 8-Stunden-Tag, jedoch muss es möglich sein, punktuell und für eine gewisse Zeit flexibel auf einen erhöhten Arbeitsbedarf eingehen zu können.
- Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden bleibt ebenso erhalten!
- Jede geleistete Überstunde muss bezahlt, oder in Zeitausgleich abgeglichen werden.
- Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob sie/er die Mehrarbeit lieber in Geld oder in Freizeit abgegolten haben möchte.
- In bestehende Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen wird nicht eingegriffen.
- Wesentlich sind für den ÖAAB immer die Freiheit des Einzelnen und auch die Freiwilligkeit. Auch im Falle der Arbeitszeitflexibilisierung steht die Freiwilligkeit im Mittelpunkt.
- Niemand wird zu Mehrarbeit gezwungen!
- Hier gibt es eine Klarstellung im Gesetzestext, die es der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer freistellt, Mehrarbeit zu leisten.
- Dabei wird die Freiwilligkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesetz garantiert. Das heißt: Jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer kann also ein Arbeiten über den 8-Stunden-Tag hinaus ablehnen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Das Ablehnungsrecht ist also festgeschrieben.
- Niemand kann gekündigt werden, nur weil sie/er Überstunden ablehnt, ganz im Gegenteil: Die Arbeitnehmerschutzrechte werden mit dem neuen Gesetz sogar ausgebaut. Hat die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer einen begründeten Verdacht, dass sie/er durch das Ablehnen von Mehrarbeit im Betrieb schlechter gestellt wird, so kann sie/er sich jederzeit an das Arbeits- und Sozialgericht wenden.
- Arbeitszeitflexibilität entspricht dem Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Freizeit, besonders die 4-Tage-Woche wird mit dem neuen Gesetz weiterentwickelt.
- In vielen Kollektivverträgen ist der 12-Stunden-Tag bereits jetzt festgeschrieben! (Beamte, Flughafen, Seilbahnen, Schiffsverkehr, ÖBB, Universitäten und im Gesundheits- und Pflegebereich)
- Ein interessantes Detail am Rande: Die Arbeitszeitflexibilisierung basiert auf einer Einigung der Sozialpartner aus dem Jahr 2017.