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Mindestsicherung braucht einheitliche Regelung, um innerösterreichischen ´Sozialtourismus´ zu verhindern Neuverhandlung der 15-a-Vereinbarung nutzen, statt einzelne Alleingänge zu starten

 

„Bei allem Verständnis für Überlegungen hinsichtlich einer Differenzierung in der Mindestsicherung zwischen Österreicherinnen und Österreichern einerseits und Asylberechtigten andererseits bergen die Alleingänge einzelner Bundesländer die große Gefahr eines ´innerösterreichischen Sozialtourismus´. Damit erreichen wir genau das Gegenteil der einstigen Idee der Mindestsicherung, nämlich die österreichweite Harmonisierung der damaligen ´Sozialhilfesysteme´ in den Ländern. Es wäre daher der vernünftigere Weg, auf eine Österreich weit einheitliche Lösung hinzuarbeiten. Dabei müssen auch alle offenen Fragen – von der Höhe der Leistung über verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Integrationsunwilligkeit bis hin zur Verknüpfung der Mindestsicherung beispielsweise an den Erwerb der deutschen Sprache – angesprochen werden. Die ohnehin ausstehende Neuverhandlung der 15-a-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die beste Gelegenheit dazu“, meint ÖAAB-Landesvorstandsmitglied und ÖVP-Klubobfrau Daniela Gutschi. Sie schlug diesen Weg auch in der Landtagsdebatte am 17.2. vor.

 

„Es ist uns in der Sache nicht geholfen, wenn durch vollkommen unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern Asylberechtigte oder auch andere Menschen, die auf Hilfeleistung angewiesen sind, zu ´Sozialnomaden´ werden und sich in Richtung jener Bundesländer aufmachen, die höhere Sozialstandards haben als andere. Daher gehören alle offenen Fragen und Fakten auf den Tisch und eine gemeinsame Lösung zwischen Bund und den Ländern ausverhandelt. Aus unserer Sicht muss dabei das Motto ´Fordern und Fördern´ auch in den gesetzlichen Regelungen stärkeren Niederschlag finden, indem neben den Rechten und den Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die dauerhaft im Land bleiben werden, auch klar deren Pflichten eingefordert und bei Verstoß mit verschärften Sanktionen geahndet werden müssen“, so Gutschi abschließend.