Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, auch verstärkt durch die Pandemie – Stichwort Grundbuch, statt Sparbuch – werden immer dramatischer. Es braucht hier ein Bündel an Maßnahmen, um auf verschiedenen Ebenen gegensteuern zu können. Wir haben wirksame Mittel gegen die illegale Vermietung via Onlineplattformen geschaffen, die auch konsequent exekutiert werden. Wir haben ein faktisches Verbot von künftigen Ausweisungen von Zweitwohnsitzen umgesetzt und haben in der letzten Sitzung des Landtages vor der Sommerpause sowohl eine beachtliche Baurechtsreform, als auch eine neuerliche Novelle der Wohnbauförderung beschlossen.

Hier die wesentlichen Punkte im Überblick:

Eckpunkte der Baurechtsreform:

Neuer Bautyp „Start- und Übergangswohnungen“, bei denen die ortsüblichen Kauf- und Mietkosten um 10% unterschritten werden

Gebäude können innerhalb des Bauplatzes näher aneinandergebaut werden

Nebenanlagen können ohne Anrechnung auf die Baudichte ebenerdig errichtet werden

Erleichterung beim Nachverdichten von Bestandsbauten

Heben des Dachstuhles um 75 cm zur Nutzung dieser Fläche als zusätzlichen Wohnraum

Schaffung von Wohnraum auf Verbrauchermärkten

Schaffung von Wohnraum für Start- und Übergangswohnungen auch auf Betriebsbauten im Betriebsgebiet

Eckpunkte der Wohnbauförderungsnovelle:

Zusätzlich 30 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren zum ohnehin sehr hohen Wohnbaubudget von 150 Millionen jährlich; konkret: plus 15 Prozent im Mietwohnbau auf 2 Jahre

Plus 7,5 Prozent im Bereich der Kaufförderung auf 2 Jahre

Dauerhafte Erhöhungen der Fördersätze im Holzbau sowie verbesserte Förderung des Einsatzes von Holzbetonstein

Erhöhung der Einkommensgrenzen und der Grundpreisobergrenze, damit sich der Mittelstand Eigentum leisten kann

Erleichterungen im Bereich der Ortskernstärkung 2021/6