Kurzarbeit verlängert – Wichtiger Schritt zurück in die Beschäftigung
Arbeitsminister Martin Kocher hat heute die Einigung mit den Sozialpartnern zur nächsten Kurzarbeitsphase, die ab Juli gelten wird, mitgeteilt. Es werden zwei Modelle nebeneinander mit verschiedenen Bedingungen angeboten: Eine „Corona-Kurzarbeit“ für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche wie die Stadthotellerie und die Luftfahrt, und eine reguläre Kurzarbeits-Form für die anderen Branchen. ÖAAB-Bundesobmann und ÖVP-Klubobmann August Wöginger begrüßt diese neuen Regelungen zur Kurzarbeit.
Die von Arbeitsminister Martin Kocher verkündete Einigung mit den Sozialpartnern zur nächsten Kurzarbeitsphase ist ein wichtiger Schritt, um die Menschen wieder zurück in die Arbeit zu bringen, begrüßte ÖAAB-Bundesobmann, ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger die zwei Modelle mit verschiedenen Bedingungen: eine „Corona“-Kurzarbeit für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche und eine reguläre Kurzarbeits-Form für die anderen Branchen. „Gerade die Stadthotellerie oder die Flugbranche sind besonders von der Krise betroffen und brauchen daher weiterhin Unterstützung“, zeigt Wöginger Verständnis für die Maßnahmen.
Für die besonders betroffenen Branchen, die mindestens 50 Prozent Umsatzausfall haben, gelten daher im Wesentlichen dieselben Bedingungen wie bisher. Diese Sonderregelung ist bis Ende des Jahres befristet. „Wir wollen so sicherstellen, dass auch besonders betroffene Branchen noch einige Monate Zeit haben, sich von Auswirkungen der Pandemie zu erholen,“ so Wöginger.
Für die anderen Branchen, die weniger betroffen sind, wird es ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe geben. Die Nettoersatzraten für den Arbeitnehmer bleiben gleich, es ist aber 50 Prozent Mindestarbeitszeit und ein verpflichtender Urlaubsverbrauch von einer Woche je (angefangenen) zwei Monaten Kurzarbeit notwendig. Weiters gibt es einen Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe für Betriebe. Dieses Modell steht bis Mitte 2022 zur Verfügung. Jeder Betrieb kann maximal 24 Monate Kurzarbeit beantragen.
Die Öffnungsschritte hätten eine deutliche Erholung am Arbeitsmarkt gebracht, weist Wöginger darauf hin, dass die Arbeitslosigkeit innerhalb weniger Tage um rund 19.000 gesunken ist und dieser Effekt auch Anfang Juni weiter anhalte. Diese positive Entwicklung im Zusammenhang mit den Öffnungsschritten, mache daher einen Ausstieg aus der derzeitigen Form der Kurzarbeit und ein konjukturgerechtes Reduzieren der Hilfen notwendig, wobei wir auch „in Zukunft niemanden im Stich lassen werden“.
„Mit dieser Regelung sollen einerseits Arbeitsplätze in nach wie vor krisengebeutelten Branchen gesichert werden. Andererseits wird auch berücksichtigt, dass der Arbeitsmarkt trotz derzeit positiver Entwicklung immer noch von der Krise geprägt ist und das auch noch einige Zeit sein wird.“ Gleichzeitig gibt es strengere und spezifischere Voraussetzung bei der Bewilligung. Vor der Bewilligung muss sichergestellt sein, dass das Unternehmen Jobs wirklich sichern und Mitarbeiter/innen-Einkommen gewährleisten kann und die Kurzarbeit tatsächlich benötigt. „Denn nur so kann sich Dynamik am Arbeitsmarkt nach über einem Jahr Krise normalisieren“, so Wöginger abschließend.