„Die Aktualisierung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland stellt gerade für Salzburgerinnen und Salzburger, die in Bayern arbeiten eine wesentliche Verbesserung bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags dar. Grenzgänger, also jene, die in Österreich leben und in der bayrischen Grenzregion arbeiten, können hinkünftig Homeoffice ohne steuerrechtliche Bedenken nutzen – dies gilt auch für jene, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind“, informiert ÖVP-Arbeitsmarktsprecher und ÖAAB-Landesobmann Karl Zallinger.

„Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert und Homeoffice wird uns auch in Zukunft dort wo es Sinn macht begleiten. Diese Art des Arbeitens bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein hohes Maß an Flexibilität, fördert die Work-Life-Balance, reduziert das notwendige Pendeln, leistet also auch einen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel und kann insbesondere im ländlichen Raum zu einem lebendigeren Wohnort beitragen. Nach dem Auslaufen einer Sonderregelung während der Corona-Pandemie war es seit Juni 2022 für Grenzgänger steuerrechtlich nicht mehr möglich, mehr als 45 Tage pro Jahr von zu Hause aus zu arbeiten. Auf Initiative der Salzburger Volkpartei hin hat sich der Salzburger Landtag bereits im Jänner 2023 einstimmig für eine Aktualisierung dieser Regelung im Lichte der sich für viele Menschen spürbaren Veränderungen der Arbeitswelt ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, hier dringend adäquate und moderne Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich freue mich, dass unsere Forderung aufgegriffen wurde und hier auf unsere Initiative hin eine spürbare Verbesserung im Interesse der Salzburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden konnte“, so Zallinger, der sich abschließend ausdrücklich bei Finanzminister Magnus Brunner für sein Engagement und die rasche Umsetzung gemeinsam mit seinem deutschen Amtskollegen Christian Lindner bedankt.