Hilfe, die ankommt! Entlastungsmaßnahmen gegen die Teuerung im Jahr 2022/2023

Ein Überblick

Österreich und Europa sind aktuell mit den höchsten Preissteigerungen seit vielen Jahren konfrontiert. Österreich ist im Kampf gegen die Teuerung aber sowohl beim Volumen, wie auch beim Tempo im europäischen Spitzenfeld. Von dieser hohen Inflation ist mittlerweile auch der Mittelstand betroffen. Viele Maßnahmen, die teilweise bereits umgesetzt wurden, werden in anderen Ländern erst debattiert. Das klare Ziel der Bundesregierung ist es seit Beginn dieser Krise dagegen zu steuern.

Mit der Ökosozialen Steuerreform ist der erste Schritt in Richtung Entlastung für diejenigen gelungen, die täglich ihren Beitrag leisten.

Und mit den drei Entlastungspaketen zur Abfederung gegen die Teuerung hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie die Sorgen der Menschen ernst nimmt, und rasch und unkompliziert hilft. Mit der Stromkostenbremse wird ein weiterer Schritt gesetzt, um die Menschen in Österreich zu entlasten.

Rund 56 Milliarden Euro investiert die Bundesregierung in kurz- und langfristige Maßnahmen, um den Menschen unter die Arme zu greifen.

Zahlen und Daten – Entlastung, die ankommt

Ökosoziale Steuerreform                                           18 Milliarden Euro

Sofortmaßnahmen gegen die Teuerung                 10 Milliarden Euro

Stromkostenbremse                                                    4 Milliarden Euro

Abschaffung Kalte Progression                               20 Milliarden Euro

Valorisierung der Sozialleistungen                          4 Milliarden Euro

Entlastung in Summe:                                      56 Milliarden Euro

Durch die hohen Investitionen, wie durch die Breitbandmilliarde und das Gemeindepaket achtet die Bundesregierung darauf, dass Österreich auch in Zukunft wettbewerbsfähig ist. Und mit der Kindergartenmilliarde wird die bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Mit der größten Pflegereform seit Jahrzehnten werden Pflegebedürftige sowie deren Angehörige unterstützt.

 

Hilfe, die ankommt – Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ökosoziale Steuerreform

  • Senkung der 2. Einkommenssteuerstufe von 35 auf 30 Prozent – seit 1. Juli 2022 – Für das Jahr 2022 gilt ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent
  • Senkung der 3. Einkommenssteuerstufe von 42 auf 40 Prozent – ab 1. Juli 2023 – Für das Jahr 2023 gilt ein Mischsteuersatz von 41 Prozent
  • Die Rückerstattung der Sozialversicherung wurde rückwirkend ab Anfang 2021 erhöht
  • Einführung des Regionalen Klimabonus in vier Stufen ab 2023
  • Mitarbeiter-Beteiligungsmodell bis zu 3.000 Euro steuerfrei (bis inkl. 2023 auch abgabenfrei)

Sofortmaßnahmen gegen die Teuerung

  • Aussetzen der Ökostrompauschale und des Ökostromförderungsbeitrags für 2022
  • 150 Euro Energiekostenausgleich (Energiegutschein) im April 2022
  • 300 Euro Teuerungsausgleich für besonders betroffene Gruppen im April 2022
  • Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 Prozent und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023
  • Senkung der Erdgas- und der Elektrizitätsabgabe bis 30. Juni 2023 auf 90 Prozent
  • Weitere 300 Euro Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen im August 2022
  • 500 Euro im September/Oktober für jede und jeden: Davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Entlastungsbonus
  • Erhöhter Steuer-Absetzbetrag in der Höhe von bis zu 500 Euro für 2022
  • Die Stromkostenbremse sorgt für eine Unterstützung von bis zu rund 500 Euro pro Jahr und Haushalt – wirkt ab 1. Dezember direkt auf der Stromrechnung. Um sozial-schwächere Haushalte zu unterstützen, gibt es für jene Haushalte, die aufgrund eines niedrigen Einkommens von der GIS befreit sind, einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten.

Abschaffung der Kalten Progression und Valorisierung der Sozialleistungen

  • Heimliche Steuererhöhungen nach Gehaltserhöhungen werden ab 1. Jänner 2023 abgeschafft – Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
  • Alle Frei- und Absetzbeträge werden ab 1. Jänner 2023 valorisiert. Das betrifft bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag und den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, SV-Rückerstattung und den SV-Bonus
  • Ab 1. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst. Davon betroffen sind: Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld; Umschulungsgeld;

 

Hilfe, die ankommt – Für Familien.

Ökosoziale Steuerreform

  • Senkung der 2. Einkommenssteuerstufe von 35 auf 30 Prozent – seit 1. Juli 2022 – Für das Jahr 2022 gilt ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent
  • Senkung der 3. Einkommenssteuerstufe von 42 auf 40 Prozent – ab 1. Juli 2023 – Für das Jahr 2023 gilt ein Mischsteuersatz von 41 Prozent
  • Die Rückerstattung der Sozialversicherung wurde rückwirkend ab Anfang 2021 erhöht
  • Einführung des Regionalen Klimabonus in vier Stufen ab 2023
  • Mitarbeiter-Beteiligungsmodell bis zu 3.000 Euro steuerfrei (bis 2023 abgabenfrei)
  • Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Jahr und Kind – für Kinder ab 18 von 500 auf 650 Euro pro Jahr und Kind – rückwirkend mit 1. Jänner 2022
  • Erhöhung des Kindermehrbetrags von 250 auf 550 Euro – rückwirkend mit 1. Jänner 2022

Sofortmaßnahmen gegen die Teuerung

  • Aussetzen der Ökostrompauschale und des Ökostromförderungsbeitrags für 2022
  • 150 Euro Energiekostenausgleich (Energiegutschein) im April 2022
  • 300 Euro Teuerungsausgleich für besonders betroffene Gruppen im April 2022
  • Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 Prozent und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023
  • Senkung der Erdgas- und der Elektrizitätsabgabe bis 30. Juni 2023 auf 90 Prozent
  • Weitere 300 Euro Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen im August 2022
  • 500 Euro im September/Oktober für jede und jeden: Davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Entlastungsbonus
  • 250 Euro für jedes Kind
  • Zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe in der Höhe von 180 Euro im August 2022
  • Erhöhter Steuer-Absetzbetrag in der Höhe von bis zu 500 Euro für 2022
  • Die Stromkostenbremse sorgt so für eine Unterstützung von bis zu rund 500 Euro pro Jahr und Haushalt – wirkt ab 1. Dezember direkt auf der Stromrechnung. Um sozial-schwächere Haushalte zu unterstützen, gibt es für jene Haushalte, die von der GIS befreit sind, einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten. Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, wird es in einem weiteren Schritt die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches Kontingent zu stellen.

Abschaffung der Kalten Progression und Valorisierungen der Sozialleistungen

  • Heimliche Steuererhöhungen nach Gehaltserhöhungen werden ab 1. Jänner 2023 abgeschafft – Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
  • Alle Frei- und Absetzbeträge werden valorisiert ab 1. Jänner 2023. Das betrifft bei den Familien: Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag und den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, SV-Rückerstattung und den SV-Bonus
  • Ab 1. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst. Davon betroffen sind: Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld; Umschulungsgeld; Studienbeihilfe; Schülerbeihilfe; Kinderbetreuungsgeld; Familienzeitbonus; Familienbeihilfe; Schulstartgeld; Mehrkindzuschlag; Kinderabsetzbetrag

 

Hilfe, die ankommt – Für Pensionistinnen und Pensionisten.

Ökosoziale Steuerreform

  • Senkung der 2. Einkommenssteuerstufe von 35 auf 30 Prozent – seit 1. Juli 2022 – Für das Jahr 2022 gilt ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent
  • Senkung der 3. Einkommenssteuerstufe von 42 auf 40 Prozent – ab 1. Juli 2023 – Für das Jahr 2023 gilt ein Mischsteuersatz von 41 Prozent
  • Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrags und des erhöhten Pensionistenabsetzbetrags auf 825 Euro bzw. 1.214 Euro. Im Rahmen der Veranlagung sollen künftig bei der SV-Rückerstattung bis zu 80 Prozent der SV-Beiträge bzw. maximal 550 Euro erstattet werden können.
  • Die Rückerstattung der Sozialversicherung wurde rückwirkend ab Anfang 2021 erhöht
  • Einführung des Regionalen Klimabonus in vier Stufen ab 2023

Sofortmaßnahmen gegen die Teuerung

  • Aussetzen der Ökostrompauschale und des Ökostromförderungsbeitrags für 2022
  • 150 Euro Energiekostenausgleich (Energiegutschein) im April 2022
  • 150 Euro Einmalzahlung für Ausgleichszulagenbezieher (vulnerable Gruppe) im März 2022
  • 150 Euro Einmalzahlung für Ausgleichszulagenbezieher (vulnerable Gruppe) im April 2022:
  • Senkung der Erdgas- und der Elektrizitätsabgabe bis 30. Juni 2023 auf 90 Prozent
  • Weitere 300 Euro Teuerungsausgleich für Ausgleichszulagenbezieher (vulnerable Gruppe) im August 2022
  • 500 Euro im September/Oktober für jede und jeden: Davon 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Entlastungsbonus
  • Bis zu 500 Euro Einmalzahlung prozentuell gestaffelt nach Höhe der Eigenpension im September 2022
  • Die Stromkostenbremse sorgt für eine Unterstützung von bis zu rund 500 Euro pro Jahr und Haushalt – wirkt ab 1. Dezember direkt auf der Stromrechnung. Um sozial-schwächere Haushalte zu unterstützen, gibt es für jene Haushalte, die aufgrund eines niedrigen Einkommens von der GIS befreit sind, einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten.

 

Abschaffung der Kalten Progression

  • Heimliche Steuererhöhungen nach Gehaltserhöhungen werden ab 1. Jänner 2023 abgeschafft – Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Pensionen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
  • Alle Frei- und Absetzbeträge werden ab 1. Jänner 2023 valorisiert. Das betrifft bei den Pensionistinnen und Pensionisten: Pensionistenabsetzbetrag und die SV-Rückerstattung und den SV-Bonus

Pensionserhöhung 2023

  • 5,8 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor (Inflation August 2021 – Juli 2022) Ausnahme: ab 5.670 Euro Pension Pauschalbetrag von 329 Euro
  • Ausgleichszulage: Erhöhung 5,8 Prozent plus 20 Euro monatlicher Pauschalbetrag entspricht 7,8 Prozent Erhöhung – Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt von 1.030 auf 1.110 Euro pro Monat
  • Direktzahlung: 30 Prozent der Pensionsleistung bzw. Ausgleichszulage 2023, max. 500 Euro (voller Betrag bis 2.000 Euro Bruttopension, Ausschleifregelung bis 2.500 Euro) – Auszahlung im März 2023
  • Neuregelung der aliquoten Erhöhung für Neupensionisten des Jahres 2022 – jeder Neupensionist erhält mindestens die halbe Pensionserhöhung