— Presseaussendung ÖAAB Salzburg vom 07.12.207 —

Die im Rahmen der Regierungsverhandlungen präsentierten Vorhaben bei der Arbeitszeitflexibilisierung erlauben einen leichteren Zugang zu bis dato schon bestehenden Möglichkeiten der Gestaltung der Arbeitszeit. Es gelten aber weiterhin Grenzen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

„Es ist uns wichtig, dass die Rolle unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine entscheidende bei der Vereinbarung auf betrieblicher Ebene ist. Dadurch wird die betriebliche Ebene gestärkt. Eines ist für uns auch klar: einen generellen 12-Stunden-Tag wird es mit uns nicht geben. Flexibilität ist aber erforderlich und bietet Gestaltungsspielraum in Bezug auf Arbeits- und Freizeit“, so ÖAAB-Obmann Asdin El Habbassi.

El Habbassi betont weiters, dass es wichtig sei, dass die Normalarbeitszeit von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche bleibt und jede Überstunde weiterhin abgegolten werde: „Arbeitszeitflexibilisierung darf nicht Mehrarbeit bedeuten, sondern eine bessere Verteilung von Arbeit. Es wird dann gearbeitet, wenn Arbeit anfällt“.

Ebenso soll zugleich die betriebliche Ebene gestärkt werden. Betriebe sollen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat beziehungsweise, wenn es einen solchen nicht gibt, direkt mit dem Arbeitnehmer über eine Einzelvereinbarung mehr Möglichkeiten zur Gestaltung flexibler Arbeitszeiten erhalten. „Dadurch ist die Einflussnahme unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine entscheidende bei der Vereinbarung der Arbeitszeiten. Denn die Neuregelung darf keine Einbahnstraße sein und muss im Sinne unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein. In vielen Branchen würden Menschen gerne zwei oder drei Tage zwölf Stunden am Tag arbeiten und dann dafür ein paar Tage freihaben“, so der ÖAAB-Obmann abschließend.