Während der Coronakrise werden künftig Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat durch das AMS übernommen. Bisher war eine Übernahme der Arbeitgeberbeiträge durch das AMS erst ab dem vierten Monat geplant. Die Absicherung von so vielen Arbeitsplätzen wie möglich und die Gesundheit der Menschen ist weiterhin das oberste Ziel der Bundesregierung.

Für das Corona-Kurzarbeitsmodell, das am vergangenen Wochenende vom Nationalrat beschlossen wurde, stehen insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Weiters ist das neue Modell allen Unternehmen zugänglich, unabhängig von der Größe oder Branche. Ziel des neuen Kurzarbeitsmodells ist auch eine vereinfachte Abwicklung sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit über längere Perioden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums auf bis zu Null zu senken. Die nun getroffene Einigung, die Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat zu übernehmen hilft vor allem Betrieben in der Dienstleistungsbranche.

Hier gibt es die Details dazu:

„Corona Kurzarbeit“?

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf der zwischen den Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen. Die eingereichten Kurzarbeitsanträge werden umgehend bearbeitet. Das AMS arbeitet mit Hochdruck an der notwendigen technischen Umstellung vom bisherigen Kurzarbeitsmodell auf das neue Modell.

Was ist die „Corona Kurzarbeit“?

  • Neue, erleichterte Form der Kurzarbeit
  • Vorläufig für sechs Monate

Was ist das Ziel der Kurzarbeit?

  • Sicherung der Arbeitsplätze
  • Liquidität der Unternehmen erhalten
  • Bewährte Fachkräfte sichern

Ist Kurzarbeit für alle Unternehmen möglich?

Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.

Was sind die Schritte, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit plant?

  1. Schritt: Umgehende Verständigung des AMS über bestehende Beschäftigungsschwierigkeiten.
  2. Schritt: Gespräche mit Betriebsrat, wenn vorhanden
  3. Schritt: Sozialpartnervereinbarung (Wirtschaftskammer und Gewerkschaft)
  4. Schritt: Einbringung des Antrages beim zuständigen AMS

Wie ist der Erstkontakt mit dem AMS möglich?

Der Erstkontakt mit dem AMS kann per Mail oder telefonisch erfolgen.

Welche Informationen werden vom AMS benötigt?

  • Genauer Beschäftigtenstand
  • Geplante Dauer der Kurzarbeit
  • Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Durchschnittliches Einkommen in den jeweiligen Einkommensgruppen
  • Geplante maximale Arbeitszeitreduktion

Kann die Arbeitszeit auch auf 0 Stunden reduziert werden?

  • Im gesamten Durchrechnungszeitraum kann die Arbeitszeit und somit das Entgelt um maximal 90 Prozent reduziert werden.
  • Dabei können aber auch längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden vereinbart werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%.
  • Der Durchrechnungszeitraum darf nicht länger sein als der bewilligte Kurzarbeitszeitraum.

Muss der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub und sein gesamtes Zeitguthaben verbrauchen?

  • Bei der Corona-Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ihren gesamten Urlaubsanspruch vergangener Urlaubsjahre und ihr gesamtes Zeitguthaben verbrauchen.
  • Bei einer Verlängerung der Kurzarbeit über drei Monate hinaus sind weitere drei Wochen Urlaubsanspruch zu konsumieren.
  • Das Urlaubsentgelt bemisst sich am Entgelt vor Kurzarbeit und ist vom Arbeitgeber zu tragen.

We viel Geld bekommt der Arbeitnehmer? Wie hoch sind die Nettoersatzraten?

Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS bemisst sich am Nettoentgelt des Arbeitnehmers vor Kurzarbeit und garantiert ein Mindesteinkommen:

Bis zu € 1.700,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 90% des bisherigen Nettoentgelts.
Bis zu € 2.685,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 85% des bisherigen Nettoentgelts.
Ab € 2.686,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 80% des bisherigen Nettoentgelts.

Für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt das AMS dem Arbeitgeber die Mehrkosten, die sich im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitszeit ergeben, nicht jedoch für den Einkommensteil darüber.

Muss der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?

Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers bemessen sich am Entgelt vor Kurzarbeit. Im neuen Kurzarbeitsmodell werden auch diese erhöhten Beiträge ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.

Wie schnell kann das Kurzarbeitsmodell vereinbart werden?

Die Sozialpartner haben zugesagt, ab Abschluss der Gespräche auf betrieblicher Ebene (Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung) eine Sozialpartnervereinbarung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen.

Wie lange ist die Förderdauer?

Zunächst drei Monate, bei Bedarf kann das Modell um weitere drei Monate verlängert werden.

Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter während Kurzarbeit kündigen? Wie lange muss der Arbeitgeber Mitarbeiter nach der Kurzarbeit behalten?

Der Arbeitgeber ist laut Sozialpartnereinigung verpflichtet, während Kurzarbeit und bis zu einem Monat nach Ende der Kurzarbeit den Beschäftigtenstand

 

Weitere Informationen zur Kurzarbeit gibt es auf der Website des AMS Salzburg.