„Ab August werden Karenzzeiten wie Arbeitszeiten bewertet. Das bedeutet, dass Karenzzeiten nun auch beispielsweise bei Gehaltsvorrückungen berücksichtigt werden. Dies ist ein sozialpolitischer Meilenstein“, freut sich unsere Salzburger Nationalratsabgeordnete und ÖAAB-Bundesfrauenvorsitzende Gertraud Salzmann.

„Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern klafft in Österreich nach wie vor weit auseinander – sogar noch deutlicher als im europäischen Durchschnitt. Männer verdienen im Schnitt 20 Prozent mehr als Frauen. Der erste Schritt in die richtige Richtung beginnt somit jetzt“, so Salzmann weiter.

Die Zeiten für die Bemessung der Kündigungsfrist, für die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand oder für das Urlaubsausmaß werden ebenfalls angerechnet.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit darf nicht nur ein Slogan bleiben. Wir setzen hier wirksame Maßnahmen. Die Anrechnung der Karenzzeiten ist ein großartiger Erfolg des ÖAAB. In den meisten Kollektivverträgen wurde diese Regelung bereits umgesetzt, auch in jenen Bereichen wie Handel oder dem Reinigungsbereich, wo überwiegend Frauen arbeiten. Für jene, die bisher noch nicht erfasst wurden, gibt es ab sofort eine Lösung mit Hausverstand.