„Am 15.Mai 1891 – also vor 130 Jahren – erschien die erste Sozialenzyklika ‚Rerum novarum‘ des damaligen ‚Arbeiterpapstes‘ Leo XIII.. Dieses Rundschreiben, das sich mit der dramatischen sozialen und wirtschaftlichen Situation der Arbeitnehmerschaft in der damaligen Zeit auseinandersetzt, ist die ‚Verfassung‘ und gleichzeitig der ‚Urknall‘ für die Katholischen Soziallehre, die sich bis in die Gegenwart in zahlreichen Stellungnahmen und päpstlichen Enzykliken weiter entwickelt hat“, so der Salzburger ÖAAB Obmann LAbg. Karl Zallinger.

Leo XIII. war ein Papst, der die Leiden und Probleme der Arbeitnehmerschaft der damaligen Zeit erkannte und es zu einem Anliegen der Katholischen Kirche machte. Es ging ihm um einen „dritten Weg“ zwischen dem politischen Liberalismus und dem Sozialismus. Er wollte eine christlich-soziale Antwort auf die brennenden sozialen Probleme der Welt.

„Die erste Sozialenzyklika ist in ihrer Bedeutung als ‚Magna Carta‘ für christliche orientierte Sozialpolitik zu werten und entsprechend zu würdigen. Sie klärt die Rolle des Staates und dessen soziale Verantwortlichkeit für die Menschen, betont die Wichtigkeit der Arbeiterverbände und formt die Grundlagen der Soziallehre: ‚Personalität‘ und die Würde des Menschen, ‚Subsidiarität‘, ‚Solidarität‘ und ‚Nachhaltiges Handeln‘. Norbert Blüm (deutscher Sozialpolitiker, 1935-2020) sagt einmal: ‚Solidarität ist die politische Form der Nächstenliebe.‘ ‚Rerum novarum‘ hat dafür den Grundstein gelegt“, betont Zallinger abschließend.